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Periodische Inspektion und Inspektion von Mobilkranen


Krane sind Maschinen, die aufgrund ihrer vertikalen und horizontalen Bewegungen im Allgemeinen alle Arten von Lasten bewegen können. Diese Maschinen werden in der Regel zum Heben schwerer Lasten und zur Rettung von im Boden versunkenen Maschinen eingesetzt. Die Auslegerlängen reichen von 10-40m-Kapazitäten bis zu 10-60-Tonnen.

In Übereinstimmung mit dem Arbeitsschutzgesetz Nr. 6331, 25.04.2013 datiert und 28628 nummeriert
In Übereinstimmung mit der Verordnung über Gesundheit und Sicherheit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln; Mobilkrane sollten mindestens einmal jährlich von autorisierten Personen inspiziert werden, und es muss ein Dokument ausgestellt werden, aus dem hervorgeht, dass sie sicher arbeiten.

Die drehbaren Typen 360 X am Ritzel sowie die drehbaren Typen 180 ° werden häufiger verwendet. Vordere und hintere Stützbeine können zum Heben schwerer Lasten verwendet werden.
Maschinen, mit denen Materialien oder Lasten gehoben, durch Bewegen oder Bewegen in eine andere Richtung transportiert, umgestellt, geladen oder entladen werden, werden als Krane oder Krane bezeichnet.

Probleme mit der periodischen Kontrolle von Mobilkranen

In Übereinstimmung mit den einschlägigen Normen werden regelmäßige Inspektionen von Mobilkranen zu folgenden Themen durchgeführt:
• Allgemeine Bedienelemente
• Visuelle Kontrolle
• Funktions- und Belastungstests
• Dynamisches Experiment
• Statischer Test
• Kontrolle nach dem Test

Kontrollintervall der Mobilkraninspektion (periodisch) und regelmäßige Kontrollen der Arbeitsmittel, deren Kriterien nicht durch Normen festgelegt sind, werden in den vom Hersteller angegebenen Intervallen und Kriterien durchgeführt, sofern vorhanden. Wenn diese Punkte nicht vom Hersteller festgelegt werden, werden die Arbeitsmittel, die Umgebungsbedingungen am Arbeitsplatz, die Häufigkeit und die Dauer der Verwendung unter Berücksichtigung von Faktoren wie der Risikobewertung regelmäßig anhand der in Abständen festzulegenden Ergebnisse überprüft. Das festgelegte regelmäßige Kontrollintervall darf mit Ausnahme der in der Verordnung festgelegten Ausnahmen ein Jahr nicht überschreiten.